Warum wir fördern
Wir fördern, weil wir an die Kraft von Menschen und ihren Ideen glauben. Dort, wo Engagement, Kreativität und Verantwortung zusammenkommen, entstehen nachhaltige Impulse für unsere Gesellschaft. Diese Entwicklung möchten wir unterstützen und begleiten.
Was wir fördern
Wir unterstützen Projekte und Initiativen, die Menschen zusammenbringen, Bildung fördern, nachhaltiges Denken stärken und neue Perspektiven eröffnen. Ein besonderer Schwerpunkt unserer Förderung liegt auf Kindern und Jugendlichen. Wir möchten junge Menschen dabei unterstützen, ihre Talente zu entdecken, Selbstvertrauen zu entwickeln und aktiv an der Gestaltung ihrer Zukunft mitzuwirken.
Besonders am Herzen liegen uns Vorhaben, die gesellschaftlichen Mehrwert schaffen, Eigeninitiative fördern und das Miteinander in unserer Region bereichern.
Sie sind sich nicht sicher, ob Ihr Projekt zu unseren Förderzielen passt? Dann nutzen Sie gerne unser Anfrageformular. Wir prüfen Ihr Anliegen und geben Ihnen eine unverbindliche Ersteinschätzung, ob Ihr Vorhaben grundsätzlich zu den Förderschwerpunkten der GlücksWerkstatt passt. So erhalten Sie schnell Orientierung und können den nächsten Schritt mit mehr Sicherheit gehen.
Wie wir fördern
Unsere Strategie ist das Gespräch. Wir setzen auf einen persönlichen Austausch, kurze Wege und individuelle Lösungen. Förderanträge sind jederzeit möglich und werden von mehreren Mitgliedern der GlücksWerkstatt gemeinsam bewertet, um ausgewogene und faire Entscheidungen zu treffen.
Unsere bisherigen Förderprojekte
2026
2025
2024
2023
2022
Anträge / Informationen für Antragssteller
§ 1 Allgemeine Hinweise
Für uns steht die persönliche Begegnung mit den Antragstellenden im Mittelpunkt. Daher halten wir den bürokratischen Aufwand bewusst gering. Grundlage für eine Förderung ist ein formloser schriftlicher Antrag, der auch bereits bei anderen Fördermittelgebern eingereicht worden sein kann und nicht speziell auf die GlücksWerkstatt zugeschnitten sein muss. Bitte beachten Sie, dass ein Rechtsanspruch auf Förderung grundsätzlich nicht besteht. Zunächst prüfen wir, ob das Vorhaben grundsätzlich förderwürdig ist. Damit diese Prüfung zeitnah erfolgen kann, benötigen wir einige wenige ergänzende Angaben sowie bestimmte Unterlagen. Welche das sind, entnehmen Sie bitte unserem „Leitfaden zur Antragstellung“.
§ 2 Datenschutz
Wir legen großen Wert auf den verantwortungsvollen Umgang mit Ihren Daten. Daher werden die im Rahmen der Antragstellung erhobenen personenbezogenen Informationen nach den Vorgaben der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet und geschützt. Informationen dazu, wie wir mit welchen Daten umgehen, entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen für Antragsteller.
§ 3 Vorabanfragen
Wenn Sie vor der Antragstellung prüfen möchten, ob Ihr Projekt zu unserem Verein und unseren Förderschwerpunkten passt, nutzen Sie bitte unser Formular zur Förderanfrage. So erhalten Sie zeitnah eine erste Einschätzung, ob die Einreichung eines Förderantrags grundsätzlich aussichtsreich ist.
§ 4 Vorgehen bei der Antragstellung
- Nehmen Sie unsere „Grundsätze der Förderung“, die für eine mögliche Förderpartnerschaft mit der GlücksWerkstatt maßgeblich sind, zur Kenntnis. Mit dem Absenden Ihres Antrags akzeptieren Sie automatisch die hier aufgeführten Rahmenbedingungen für eine finanzielle Unterstützung.
- Laden Sie den „Leitfaden zur Antragstellung“ herunter und stellen Sie alle dort aufgeführten Unterlagen entweder in gedruckter Form (ausschließlich im DIN-A4-Format und ungebunden) zusammen oder legen Sie für den elektronischen Versand mehrere PDF-Dokumente mit aussagekräftigen Dateinamen und entsprechender Nummerierung an.
- Sollten Sie einige der gewünschten Informationen nicht zur Verfügung stellen können, begründen Sie dies bitte im dafür vorgesehenen Bereich des Leitfadens. Dieser ist vollständig auszufüllen und mitzusenden.
- Schicken Sie die kompletten Antragsunterlagen bitte bevorzugt als E-Mail mit mehreren Anhängen an info@glueckswerkstatt-ev.de. Sollten wesentliche Dokumente oder Informationen fehlen, müssen wir den Antrag ablehnen oder wir nehmen bei Bedarf Kontakt mit Ihnen auf.
§ 5 Förderhöhe
Bei der Entscheidung über eine Förderung berücksichtigen wir unter anderem:
- die verfügbaren Fördermittel und die aktuelle Antragslage,
- die Dringlichkeit und den konkreten Unterstützungsbedarf des Projekts,
- die Frage, welchen nachhaltigen Beitrag unsere Förderung im Verhältnis zu den Gesamt- oder Teilprojektkosten leisten kann.
§ 6 Spendenaufrufe
Bitte haben Sie Verständnis, wenn wir auf allgemeine Spendenaufrufe nicht reagieren.
§ 7 Prüfverfahren und Förderung
Nach Eingang Ihres Antrags prüfen wir zunächst, ob Ihr Vorhaben grundsätzlich mit den Fördergrundsätzen unseres Vereins übereinstimmt. Fällt diese erste Prüfung positiv aus, benennen wir Ihnen eine Ansprechpartnerin oder einen Ansprechpartner aus der GlücksWerkstatt, die bzw. der Sie im weiteren Verfahren begleitet. Gegebenenfalls werden dabei noch ergänzende Informationen oder Unterlagen angefordert.
Ergibt auch die Prüfung der vollständigen Antragsunterlagen eine positive Einschätzung, vereinbart die zuständige Ansprechpartnerin bzw. der zuständige Ansprechpartner in der Regel einen Besuchstermin, um das Projekt persönlich kennenzulernen. Anschließend wird das Vorhaben in einer Bewilligungssitzung dem Vorstand vorgestellt. Dort wird gemeinsam entschieden, ob eine Förderung erfolgen kann und in welcher Höhe diese gegebenenfalls bewilligt wird. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dieses sorgfältige Prüfungsverfahren etwas Zeit in Anspruch nimmt.
Im Falle einer Förderzusage bleibt die zuständige Ansprechpartnerin bzw. der zuständige Ansprechpartner während der gesamten Projektlaufzeit an Ihrer Seite. Die Begleitung endet offiziell erst nach Abschluss des Projekts und der Prüfung des Nachweises über den Erhalt und die ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel.
§ 8 Ausschlusskriterien
Trotz einer grundsätzlich individuellen und flexiblen Bewertung aller eingehenden Anfragen gibt es einige Projekte, die wir üblicherweise bereits im Vorfeld von einer Förderung ausschließen müssen.
Unsere Blacklist:
- Stattliche Ausschlüsse nach geltendem Recht
- Verstöße gegen internationale Menschenrechtsstandards
- Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Verstöße gegen ILO‑Arbeitsstandards
- Verstöße gegen Umwelt- und Klimakriterien
- Verbands- oder Politikarbeit
- Maßnahmen zur Unterstützung verwaltender Tätigkeiten
- Problematische Branchen:
- Waffen- und Rüstungsindustrie
- Tabak, Alkohol, Glücksspiel
- Gentechnik mit Kontroversen, Nuklearenergie, Pornographie
- Tierversuche für nicht‑medizinische Zwecke
Von einer Förderung müssen wir in der Regel absehen, wenn
- der Antrag von einer Privatperson oder einer nicht gemeinnützigen Organisation gestellt wird,
- das Projekt nicht zu den inhaltlichen Schwerpunkten unserer Förderung passt,
- bereits ein Anspruch auf öffentliche Förder- oder Unterstützungsleistungen besteht,
- keine besondere Bedürftigkeit vorliegt,
- die beantragte Förderung hauptsächlich der Deckung laufender Betriebsaufwendungen dienen soll.

























